§ 1 Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Arbeit der C85 GmbH, Stefan-George-Ring 2 // 3.OG
81929 München – im Folgenden C85 – und finden auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen ausschließlich Anwendung. Entgegenstehende oder von den C85 Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt C85 nicht an, es sei denn, C85 hatte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die C85 Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn C85 in Kenntnis entgegenstehender oder von den C85 Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen sollte.
§ 2. Vertragsschluss
(1) Die Angebote von C85 sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
(2) Mündliche Vereinbarungen sind -vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung- unwirksam.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütungen ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten und den jeweils gültigen Preislisten.
(2) Sollten sich bis zur oder während der Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen ergeben, insbesondere wenn die Wünsche des Kunden sich während des Vertragsverhältnisses ändern sollten, werden die Preiserhöhungen dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag mit C85 zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen von C85 vertragsgemäß zu vergüten. C85 hat auf Verlangen die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen herauszugeben. Das gleiche gilt, wenn das Vertragsverhältnis aus anderen Gründen vorzeitig, d.h. vor Beendigung des Auftrags, beendet wird. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit kann C85 eine Vorauszahlung in Höhe von 25 Prozent der Auftragssumme berechnen.
(3) Die von C85 in Rechnung gestellte Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei C85 auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.
(4) Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verzinsen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt C85 vorbehalten.
(5) Nach erfolgloser Fristsetzung ist C85 berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt davon unberührt.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von C85 anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenrecht auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
(7) Die Nichtinanspruchnahme der Vertragsleistungen durch den Kunden befreit diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
(8) C85 ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für die betroffenen vertragsgegenständlichen Waren oder Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an den geänderten Umsatzsteuersatz anzupassen. Wird der Umsatzsteuersatz im Rahmen der Änderung gesenkt, ist C85 zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
a. Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
b. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet C85 eine Rücklastschrift gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(9) C85 ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
§ 4 Spezielle Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die C85 von ihm mitgeteilten Daten (u.a. Preiskalkulationen, Informationen und Daten über angebotene Produkte und Dienstleistungen) richtig und vollständig sind. Es obliegt allein dem Kunden, die Daten, die er C85 zur Verfügung stellt, zu prüfen und C85 freizugeben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der mitgeteilten Daten und haftet als Alleinverantwortlicher für die Inhalte.
(2) Zugangsdaten: Der Kunde verpflichtet sich, von C85 zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und C85 unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von C85 nutzen, haftet der Kunde gegenüber C85 auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Backups seiner bei C85 gehosteten Daten in regelmäßigen Abständen selbstständig und eigenverantwortlich zu erstellen.
§ 5 Teilleistung, Abnahme, Gewährleistung
(1) C85 ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(2) Als Abnahmedatum gilt der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden. Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden. Unbillig ist die Verweigerung insbesondere dann, wenn das System die im Lastenheft beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt und keine Fehler verursacht werden, die die Verwendung des Systems erheblich beeinträchtigen. Nicht wesentliche Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von C85 nachgebessert, führen aber nicht dazu, dass der Kunde die Erklärung der Abnahme verweigern darf. (Das Abnahmeprotokoll ist von beiden Seiten zu unterschreiben.)
(3) Im Falle geltend gemachter Mängel hat C85 einen Anspruch auf Behebung der Mängel mittels Nacherfüllung in einer dem Projektumfang angemessenen Art und Weise.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Abnahme. Die gleich Frist gilt für die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche, sofern C85 nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und keine Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben oder die Nichteinhaltung einer Garantiezusage vorliegt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 6 Ansprüche Dritter, Verantwortung für Inhalte, Urheberrecht
(1) Der Kunde stellt C85 von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Der Kunde ist verpflichtet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten nicht die Rechte Dritter verletzen, diese insbesondere mit Wettbewerbs-, Kennzeichnungs- Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen, und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/ oder Veränderung dieser Daten verfügen. C85 haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten, wobei dieser Ausschluss nicht im Falle Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gilt.
(2) C85 ist nicht verpflichtet, eine eingehende Einzelprüfung vorzunehmen, ob die zur Verfügung gestellten Inhalte gegen geltendes Recht oder gegen allgemeines Rechtsempfinden verstoßen könnten. Hierfür ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. C85 behält sich das Recht vor, Inhalte, die gegen Gesetz oder gute Sitten verstoßen, von der Internetpräsenz auszuschließen.
§ 7 Leistungen
(1) C85 erstellt Webseiten und Software nach den Wünschen ihrer Kunden. C85 übernimmt keine Haftung für Fehler an den Seiten, die durch Eingriffe des Kunden und/oder durch Einwirkung Dritter entstehen, sofern C85 diesen nicht schriftlich zugestimmt hat. Jegliche Veränderung des
Quellcodes, während und nach Beendigung des Auftrags, ohne schriftliche Zustimmung von C85 ist untersagt und führt zu einem Haftungsausschluss für alle Schäden und Ansprüche, die auf diesen Eingriff zurückzuführen sind.
(2) Der Kunde hat sich bei Erhalt der Webseite und Software von deren Funktionstüchtigkeit zu überzeugen. Eine Verlängerung der Haftung für die von C85 erstellten Seiten kann der Kunde nur durch Abschluss eines Support- und Wartungsvertrages mit C85 erwirken.
(3) C85 übernimmt keine Gewähr, dass die Leistung dem vom Kunden verfolgten Zweck genügt. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet C85 nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat C85 eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die C85 die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. C85 ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(4) C85 haftet dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden, sofern diese Leistung vom Auftrag des Kunden umfasst ist. Der Kunde hat sich selbst davon zu überzeugen, dass alle Daten vollständig und richtig übertragen wurden. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch C85 ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und/oder einen Online-Zugang bei einem Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. C85 haftet nicht für eine unerlaubte Nutzung durch den Kunden.
(5) Wird vom Kunden ein Support- und Wartungsvertrag mit C85 vereinbart, ist C85 dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen der Webseiten sind davon nicht betroffen. Diese Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Vertrag aufgeführten von C85 erstellten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind – sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen – jederzeit möglich. Ausgenommen hiervon sind Änderungen des Quellcodes.
(6) Grundsätzlich stehen die von C85 im Internet publizierten Präsentationen rund um die Uhr zur Verfügung. C85 haftet jedoch nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen. Ebenso sind C85 und ihre Dienstleister berechtigt, Wartungsarbeiten am Server durchzuführen. Dadurch kann es kurzzeitig zu Betriebsunterbrechungen oder Störungen bei der Zustellung von E-Mails kommen. Derartige Betriebsunterbrechungen oder Störungen bei der E-Mail-Zustellung stellen keine Leistungsstörung dar, die den Kunden zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt.
(7) Soweit Vertragsgegenstand die Gestaltung von Printmaterialien ist, haftet C85 nicht für technisch bedingte Abweichungen, insbesondere Farbabweichungen zwischen erstellten Entwürfen und Druckerzeugnissen bzw. Farbabweichungen zwischen einzelnen Exemplaren eines Druckerzeugnisses.
§ 8 Verwendung, Urheber- und Eigentumsrechte, Referenznachweise
(1) Die Urheberrechte und technischen Schutzrechte für Programme oder Programmteile, die C85 für Kunden erstellt, bleiben bei C85. Der Kunde erwirbt mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Rechte am Layout seiner von C85 gestalteten Webseiten, nicht aber an Skripten und Programmen, die C85 entwickelt und auf dem Server abgelegt hat, um die Funktionen der Webseite zu ermöglichen.
(2) Dem Kunden ist es untersagt, unter Verwendung des Quellcodes das Programm oder
Programmteile einseitig zu verändern. Der Kunde hat auch keinen Anspruch darauf, das Programm oder Programmteile anderweitig zu verändern, zu vervielfältigen, weiter zu veräußern, zu vermieten oder auf andere Weise zu verwerten.
(3) Jegliche, auch die teilweise Verwendung von mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen, Entwürfe, Vorschläge und Testversionen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von C85. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von C85 zugrundeliegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Kunden keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von C85.
(4) Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen, sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Kunden bei C85 soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden. Der Vertragspartner erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von C85 im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, soweit die Rechtseinräumung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf es grundsätzlich einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
(5) Bei Leistungen zur Gestaltung der Internetpräsenz des Kunden ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von C85. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, C85 über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
(6) Will der Kunde von C85 gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehend oder im Ausland verwerten, bedarf dies einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner von C85 gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will, es sei denn, sämtliche Nutzungsrechte wurden bereits abgegolten. (7) Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde räumt C85 bei der Erstellung einer Präsentation oder Webpräsenz das Recht ein, das Logo von C85 und ein Impressum in die Webseite des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Webseite von C85 zu verlinken. Der Vertragspartner wird zudem alle Schutzvermerke, wie Copyrighthinweise und andere Rechtsvorbehalte, unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(8) C85 behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, wie Entwürfe und Objekte, – auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen – zu Präsentationszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Webseite von C85. Zudem kann C85 die Webseite des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen. C85 ist weiterhin berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
§ 9 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) ausgeschlossen. C85 haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(2) Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von C85 zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, für welche C85 nach dem Produkthaftungsgesetz
zwingend haftet oder die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch C85 oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von C85 zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn C85 die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder unzumutbar ist. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung von C85 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Soweit die Haftung von C85 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von C85.
(5) In allen Fällen der Haftung wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von C85 begrenzt.
(6) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Agentur-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch C85 nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.000,00 Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(7) Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierung- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. C85 ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz, Dritte
(1) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die Informationen, die C85 übergeben werden, als nicht vertraulich.
(2) C85 ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Soweit sich C85 Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist C85 berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.
(3) Es steht C85 frei, Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. In diesem Fällen werden die Kosten dem Kunden weiterberechnet.
§ 11 Domainregistrierung
(1) Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird C85 im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. C85 hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. C85 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
(2) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Kunde hat das Recht, bis zum Zeitpunkt der Registrierung seine Vorab-Reservierung für einzelne Domains zurückzuziehen, wenn der Preis der Domain-Registrierung höher als der von C85 ursprünglich angesetzte Preis ausfällt. Zur Klarstellung sei festgehalten, dass dieses Recht ausschließlich bei neuen generischen Top-Level-Domains (gTLDs) und nur aus dem zuvor genannten Grund besteht.
(4) C85 kann nicht gewährleisten, dass der Domain-Name oder die TLD bei der Registrierstelle tatsächlich registriert wird. C85 kann ferner nicht gewährleisten, dass die TLD der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder von C85 zur Verfügung gestellt wird. Die TLD kann speziellen Registrierungsbedingungen und/oder bislang nicht bekannten Beschränkungen unterliegen. C85 kann nicht gewährleisten, dass diese Bedingungen durch den Kunden erfüllt werden, und ist folglich
aufgrund der genannten Bedingungen unter Umständen nicht berechtigt, den Domain-Namen im Kundenauftrag zu registrieren. Für den Fall einer solchen Situation hat der Kunde das Recht, seine verbindliche Vorregistrierung kostenfrei zu widerrufen. Sollte der Domain-Name bei der Registrierstelle nicht registriert werden können, entstehen dem Kunden keine weiteren Kosten.
(5) Für die Registrierung der Domain(s) bei der zuständigen Vergabestelle ist der Kunde in der Regel mit seinem vollständigen Namen und seiner vollständigen Anschrift sowie weiteren Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme als Domaininhaber einzutragen. Der Kunde hat C85 hierzu folgende Daten bei Vertragsschluss bekannt zu geben: • Vor- und Zuname des Kunden (bei juristischen Personen vollständige Firmenbezeichnung nebst Rechtsformzusatz, z.B. AG, GmbH, KG, etc.), • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), • Telefonnummer, • Telefaxnummer, • E-Mail-Adresse.
(6) Soweit nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zusätzliche oder weniger als die in vorstehendem Abs. 1 genannten Angaben erforderlich sind, wird C85 den Kunden rechtzeitig unterrichten.
(7) Für die Eintragung des Kunden als Inhaber der Domain(s) bei den jeweiligen Vergabestellen ist für gewöhnlich auch eine natürliche Person als Kontaktperson für alle Belange betreffend die jeweilige Domain anzugeben.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, der C85 Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Erfüllungsort/ Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist ausnahmslos München.
(2) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand München.
§ 13 Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel
(1) Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirkamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.